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Hier finden Sie Fragen, die seit Sommer 2010 vermehrt an die Gesellschaft gerichtet wurden, beantwortet.
- Was ist das Ergebnis der bisherigen Klagen gegen die Göhringer Finanzservice GmbH?
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Trotz Unwägbarkeiten und Hindernissen wird die Geschäftsleitung den Sanierungsplan umsetzen. Die Anzahl der zivilrechtlichen Klagen gegen die Göhringer Finanzservice GmbH sind im Verhältnis zur Anzahl der Beteiligten zwar als relativ gering einzustufen. Jedoch kosten diese Verfahren „Zeit und Geld“ und es schmerzt, mit ansehen zu müssen, wie dadurch der Gesellschaft unnötig Kapital entzogen wird. Ein paar wenige Genussrechtsinhaber und stille Gesellschafter fügen den übrigen Genussrechtsinhabern und stillen Gesellschaftern durch ihr eigenmächtiges Vorgehen Schaden zu.
Die bisherigen Klagen führen leider zu mehr Arbeitsaufwand. Das ist Zeit, die fehlt, um die sinnvolle Sanierung der Firma voranzutreiben. Zudem konnte keiner der Klägervertreter bislang konstruktive Alternativ-Vorschläge machen, die eine Lösung für alle Beteiligten beinhaltet.
So haben einzelne Akteure gegen die Göhringer Finanzservice GmbH bereits Klage auf Auszahlung eingereicht. Sie wollen auf Kosten der übrigen Beteiligten vorrangig behandelt werden und die eingezahlten Beträge ohne Verluste zurückerstattet haben.
Erfreulich für das Sanierungsvorhaben ist jedoch, dass in einem weiteren Klageverfahren eines Beteiligten gegen die Göhringer Finanzservice GmbH die Klage auf Schadenersatz wegen fehlerhafter Beratung abgewiesen wurde. Wie bereits in der Entscheidung des OLG Karlsruhe wurde auch in der neuen Entscheidung eines Landgerichts festgestellt, dass die Göhringer Finanzservice GmbH durch Hinweise im Zeichnungsschein und im Verkaufsprospekt eine ausreichende Aufklärung über die Risiken gewährleistet hat.
Keiner der Kläger hat bislang rechtskräftig eine Auszahlung erstreiten können. Gegenteilige Verlautbarungen sind falsch und absichtlich irreführend, um negative Stimmung gegen die Göhringer Finanzservice GmbH zu verbreiten und die Anleger zu Klagen zu animieren.
In einem Fall hat die Göhringer Finanzservice GmbH zur Vermeidung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eine Auszahlung unter Vorbehalt an einen Anleger geleistet. Vorangegangen war ein Urteil in erster Instanz, in dem die Göhringer Finanzservice GmbH zu einer Auszahlung verurteilt wurde. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Göhringer Finanzservice GmbH Berufung eingelegt hat. Die Auszahlung steht unter Vorbehalt, da der Anleger die Auszahlung zurück zu erstatten hat, sobald das Urteil in zweiter Instanz aufgehoben wurde.
Ferner haben mehrere Gerichte mittlerweile entschieden, dass die aufgrund der Vertragsbedingungen vorgenommene Verlustzuweisung auf die Guthabenkonten der Beteiligungsinhaber rechtmäßig ist.
Fazit der bisherigen Klageverfahren:- Mehraufwand für die Göhringer Finanzservice GmbH bzgl. Kosten und Zeit
- Bestätigung, dass Risikoaufklärung durch Vertragsunterlagen ausreichend erfolgte
- Bestätigung, dass Verlustzuweisung rechtmäßig ist
- Bestätigung, dass der Begriff der Grundverzinsung nicht irreführend ist und dass auf die Regelung der Verlustbeteiligung nicht versteckt, sondern eindeutig und klar hingewiesen wird
- Bestätigung, dass kein Schneeballsystem, kein Betrug und keine arglistige Täuschung gegeben sind
Das Bemühen der neuen Geschäftsführung der Göhringer Finanzservice GmbH, mit dieser Wertpapier-Umtausch-Lösung zu einer Begrenzung wirtschaftlichen Schäden zu gelangen, wird gegenwärtig bedauerlicherweise durch einige ausschließlich an der Maximierung ihrer Gebührenansprüche interessierten Einzel-Rechtsanwalts-Kanzleien gestört, die sich zum Ziel gesetzt haben, Schadensersatzansprüche einzelner Kapitalanleger „durchzusetzen“, die im Falle eines Liquidation-und/oder Insolvenz-Verfahrens jedoch wertlos würden (der Liquidator oder aber der Insolvenzverwalter würde alle Beträge wieder zurückholen).
Die Göhringer Finanzservice GmbH hat zum Schutze der gesamten übrigen Kapitalanleger-Gemeinschaft Rechtsmittel gegen Urteile eingelegt, die nach längerer Auseinandersetzung gegen die Göhringer Finanzservice GmbH erstritten worden waren. Die dort abgegebenen Urteilsbegründungen der Gerichte sind aber, entgegen anderer Verlautbarungen, insbesondere auf den Internetseiten der interessierten Anwalts-Kreise, nach der von der Göhringer Finanzservice GmbH vertretenen Rechtsauffassung nicht überzeugend.
Die Göhringer Finanzservice GmbH vertraut darauf, dass diese aus ihrer Sicht fehlerhaften Gerichts-Entscheidungen der unteren Gerichte in den Rechtsmittelverfahren noch korrigiert werden können.
Es kann hinzugefügt werden, dass es auf der Ebene der Untergerichte inzwischen auch mehrere Klageabweisungen gibt, in denen die dort üblichen geltend gemachten Haftungsgründe allesamt verneint worden sind. Gerade in der letzten Woche ist eine weitere Klageabweisungs-Entscheidung eines Landgerichtes hinzugekommen, wodurch sich die Geschäftsführung der Göhringer Finanzservice GmbH in ihrer Rechteinschätzung bestätigt sieht. Unabhängig davon bleibt es aber dabei, dass diese Prozesse wirtschaftlich unsinnig sind und sich später erst recht als wirtschaftlich unsinnig herausstellen werden.
Dass sich angesichts dieser massiven wirtschaftlichen Eigeninteressen von Rechtsanwaltskanzleien die Stoßrichtung naturgemäß auch auf den jetzigen Geschäftsführer der Göhringer Finanzservice GmbH persönlich ausrichtet, ist nachvollziehbar, aber materiell ist dies schlussendlich ein Angriff auf die gesamte Kapitalanleger-Gemeinschaft. Denn ohne den jetzigen Geschäftsführer kann weder die Wertpapier-Umtausch-Lösung funktionieren noch kann die Göhringer Finanzservice GmbH fortgesetzt werden: Es findet sich sonst niemand, der über die Fachkompetenz, der über die nötigen Kontakte und über die Sanierungserfahrung in diesem schwierigen Geschäftsbereich verfügen würde.
Wenn deshalb einige Formulierungen spezieller Einzel-Kanzleien in deren Werbemitteilungen dann lauten, es würden persönliche Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer „geprüft“, so ist dies eine Redewendung, die davon ablenken soll, dass derartige Haftungsansprüche in mehreren Gerichtsentscheidungen als unbegründet und sogar sinngemäß als völlig abwegig bereits gekennzeichnet worden sind: das wissen diese Rechtsanwälte auch sehr genau, und die Kenntnis im Presserecht reicht so weit, um diesen Sachverhalt so gekonnt falsch zu umschreiben, dass die Werbemitteilungen presserechtlich nicht abgemahnt werden können.
Wenn die Anleger der Göhringer Finanzservice GmbH sich wirklich als eine Gemeinschaft verstehen und dazu bereit sind, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligte Wertpapier-Umtausch-Konzeption mitzutragen, bestehen gute Aussichten, aus den negativen Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise heraus zu gelangen. Erfreulicherweise gibt es auch Rechtsanwälte, die zu einer objektiven juristischen wie auch zu einer fundierten betriebswirtschaftlichen Analyse fähig sind: diese haben ihren Auftraggebern weit überwiegend empfohlen, das Wertpapier-Umtausch-Angebot ernsthaft zu prüfen und nicht auf das Klagerecht zu setzen. - Wann ist die Göhringer Finanzservice GmbH insolvent?
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Das Vermögen der Gesellschaft besteht aus liquiden Mitteln (Bankguthaben, Wertpapiere) und aus Geschäftsanteilen an anderen Gesellschaften, sowie sonstigen Beteiligungen an anderen Gesellschaften oder Projekten (Schiffsbeteiligungen, Öl-/Gasbeteiligungen). Der Großteil davon ist langfristig investiert und steht nicht kurzfristig zur Auszahlung an die Göhringer Finanzservice zur Verfügung.
Sollten nicht sämtliche Anleger dem Vergleichsangebot zustimmen und stattdessen auf Auszahlung Ihres Guthabens bestehen, so bestünde die Gefahr, dass die Gesellschaft in absehbarer Zeit diese Auszahlungsansprüche nicht mehr erfüllen kann, weil das von ihr angelegte Kapital ihr nicht zur Auszahlung zur Verfügung steht. Für die Gesellschaft besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit, Insolvenz wegen drohender Zahlungsunfähigkeit zu beantragen. - Was passiert mit meinem Freistellungsantrag?
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Für die Jahre 2009 und 2010 werden keine Steuerbescheinigungen für die Genussrechtsinhaber und stillen Gesellschafter erstellt, da in den Jahren 2009 und 2010 keine positiven Überschüsse festgestellt worden sind. Auch für das laufende Geschäftsjahr 2011 werden keine relevanten Steuerdaten bescheinigt, da die Gesellschaft nur mit Hilfe des Vergleichsangebots fortgeführt werden kann.
Sämtliche Freistellungsanträge wurden auf NULL gesetzt. Die Genussrechtsinhaber und stillen Gesellschafter der Göhringer Finanzservice GmbH können daher ihren steuerlichen Freibetrag vollständig für andere Kapitalanlagen nutzen. Das Wertpapier unterliegt anderen Besteuerungsvorschriften. Näheres dazu wird im Wertpapierprospekt mitgeteilt. - Wann bekomme ich mein Guthaben ausbezahlt?
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Der Vergleichsvorschlag sieht keine Barauszahlungen an die Anleger vor. Die Anleger erhalten stattdessen ein Wertpapier als Abfindung. Dieses Wertpapier befindet sich zurzeit in Billigungsphase bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Sobald das Wertpapier gebilligt wurde, kann mit der Erstellung und Versendung der Vergleichsangebot begonnen werden.
Das Vergleichsangebot wird wirksam, wenn sämtliche Anleger dem Angebot zustimmen, weil nur dann gewährleistet ist, dass die Gesellschaft fortgeführt werden kann.
Der Wert, der den Anlegern als Abfindung angeboten wird, steht unter der Voraussetzung, dass die Gesellschaft fortgeführt wird. Würde die Gesellschaft aufgelöst/liquidiert werden, so würde dieser Wert erheblich niedriger ausfallen. - Sind für die Jahre 2009, 2010 und 2011 Ausschüttungen, bzw. Gutschriften zu erwarten?
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Aufgrund der Verlustsituation sind für diese Jahre keine Ausschüttungen oder Gutschriften für die Genussrechtsinhaber und stillen Gesellschafter zu erwarten. Wie in Zukunft wieder Gewinne erwirtschaftet werden sollen, ergibt sich aus dem Businessplan (Geschäftsplan), Stand Dezember 2010, der Gesellschaft.
- Was passiert mit den Ratenverträgen? Muss ich die Raten weiterbezahlen?
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In Abstimmung mit Nachlassverwalter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater hat die Geschäftsleitung im Sommer 2010 entschieden, dass der Einzug der monatlichen Raten ausgesetzt wird, bis eine Lösung gefunden wurde. Die Verpflichtung zur Leistung der monatlichen Raten besteht jedoch weiterhin. Insbesondere im Insolvenzfall würde ein Insolvenzverwalter die vereinbarte Zielsumme sofort einfordern.
Der Sanierungsplan der Gesellschaft sieht im Rahmen des Vergleichsangebots eine Lösung vor, die von der Verpflichtung zur Weiterleistung der monatlichen Raten befreit. Dies ist jedoch nur möglich, wenn alle Beteiligten dem Vergleichsangebot zustimmen. - Wie kam es zu den Verlusten der Göhringer Finanzservice GmbH?
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Bedingt durch die Weltwirtschaftskrise in den Jahren 2008 und 2009 haben die Ausschüttungen aus den getätigten Investitionen der Göhringer Finanzservice GmbH (z.B. Erdöl- und Gasprojekte, Schiffsbeteiligungen) in den letzten Jahren nicht den Erwartungen entsprochen. Prognostiziert waren Ausschüttungen aus diesen Beteiligungen in Größenordnungen von bis zu 38 %. In vielen Fällen kam es zu keinerlei Ausschüttungen und bei den Schiffsbeteiligungen wurde die Göhringer Finanzservice zudem noch um Unterstützungszahlungen („Nachschuss“) gebeten, damit die Schiffsbetreibergesellschaft keine Insolvenz anmelden muss.
Zusätzlich dazu, dass keine oder nur ungenügend Ausschüttungen an die Göhringer Finanzservice geflossen sind, müssen diese Investitionen aufgrund der mangelhaften Ausschüttungen im Wert abgeschrieben werden. Weitere Verluste resultieren daraus, dass Firmen, in die investiert wurde, insolvent gegangen sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Biosanica Naturprodukte GmbH, Tannenweg 10, 97854 Steinfeld.
Ferner wurden Darlehen nicht zurückgezahlt. Von den Darlehensschuldnern ist nichts mehr zu holen.
Es wurden Vorschüsse an freie Vertriebsmitarbeiter gezahlt, die nicht zurückgezahlt wurden und nicht mehr einbringlich sind. - Warum bekomme ich seit 2009 keine Kontoauszüge/Abrechnungen mehr?
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Im September 2009 ist der alleinige Gesellschafter und Alleingeschäftsführer, Herr Günther Göhringer, verstorben. Der neue Geschäftsführer hat erst im März 2010 seine Geschäftsführertätigkeit aufgenommen. In der Zwischenzeit war die Gesellschaft ohne Geschäftsführung und wichtige Entscheidungen haben sich verzögert. So musste zum Beispiel entscheiden werden, ob und wie die eingetretenen Verluste auf die Beteiligungskonten der Anleger umgelegt werden.
Dazu mussten zunächst die noch fehlenden Jahresabschlüsse erstellt werden. Zeitgleich hat die Gesellschaft an einem Konzept gearbeitet, um alle Anlegerinteressen zu berücksichtigen und keinen der Anleger zu bevorzugen. - Was passiert, wenn ein Gericht die Göhringer Finanzservice GmbH zur Auszahlung verurteilt?
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Sollte ein Gericht die Göhringer Finanzservice GmbH zu einer Auszahlung an einen stillen Gesellschafter oder Genussrechtsbeteiligten verurteilen, und diese Gerichtsentscheidung rechtskräftig werden, so würde dies einer Benachteiligung aller übrigen Beteiligten gleichkommen. Die Göhringer Finanzservice GmbH wäre dann gezwungen, eine Auszahlung an diesen einen Anleger auf Kosten aller übrigen Anleger zu tätigen. Das ausgezahlte Geld würde dann das Guthaben aller übrigen Anleger mindern.
Da die Göhringer Finanzservice GmbH eine solche Benachteiligung unterbinden möchte, wird sie Klagen von Anlegern durch sämtliche Instanzen führen.
Die neue Geschäftsleitung hat wiederholt darauf hingewiesen, dass sie alle Beteiligten gleich behandeln wird. Eine Auszahlung an einen einzelnen Anleger würde diesem Gleichbehandlungsgrundsatz widersprechen. Zum Schutz aller übrigen Beteiligten wird die Geschäftsleitung daher Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsun-fähigkeit stellen, wenn es zu einem solchen Gerichtsurteil in letzter (nicht mehr anfechtbarer) Instanz kommen sollte.


